Hygienekonzept

Hygienekonzept auf Grundlage der Corona-Verordnung vom 22.05.2020

Eine Wiederaufnahme des Sportbetriebs der einzelnen Abteilungen ist ab dem 05.06.2020 möglich, jedoch nur nach Absprache mit der Vorstandschaft.

Für die Durchführung der Übungs-/Trainingseinheiten gelten folgende Regeln:

  • Während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten muss ein Abstand von mindestens 1,5m  zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden. Training von Sport- und Spielsituationen, in denen ein direkter körperlicher Kontakt erfolgt, ist untersagt.
  • Trainings- und Übungseinheiten mit Raumwegen dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal fünf zehn Personen (inkl. Übungsleiter) erfolgen. Dabei müssen pro Person mindestens 40qm zur Verfügung stehen.
  • Bei Trainingseinheiten mit Beibehaltung des individuellen Standorts (z.B. auf Matten) ist die Personenzahl nicht begrenzt, es muss aber eine Fläche von mindestens 10qm pro Person zur Verfügung stehen.
  • Der Übungsleiter weist den Teilnehmenden eine individuelle Trainings- und Pausenfläche zu.
  • Auf das Benutzen von Sport- und Trainingsgeräten sollte möglichst verzichtet werden, ansonsten müssen diese nach der Benutzung vom Übungsleiter sorgfältig gereinigt oder desinfiziert werden. Dies gilt auch für die Musikanlage. Wenn möglich, sollten benötigte Sport- und Trainingsgeräte von den Teilnehmern mitgebracht und dürfen nur von diesen selbst genutzt werden.
  • Kontakte außerhalb der Trainings- und Übungszeiten sind auf ein Mindestmaß zu beschränken, dabei ist die Einhaltung eines Sicherheitsabstands von mindestens 1,5m zu gewährleisten. Ansammlungen im Eingangsbereich sind untersagt. Alle Teilnehmenden verlassen die Sportanlage unmittelbar nach Ende der Sporteinheit.
  • Die Sportler/innen müssen sich bereits außerhalb der Sportanlage umziehen; Umkleiden bleiben geschlossen.
  • Die Toiletten in den Umkleidekabinen sind geöffnet. Auch hier ist beim Betreten und Verlassen ein Sicherheitsabstand von 1,5m einzuhalten.
  • Hand- und Flächendesinfektionsmittel stehen im Eingangsbereich der Umkleiden bereit.
  • Aus jeder Abteilung ist ein Verantwortlicher zu benennen (z.B. Übungs- bzw. Abteilungsleiter), der insbesondere vor der ersten Übungseinheit die o.g. Regeln bekannt gibt und für deren Einhaltung sorgt.
  • Der /die Verantwortliche führt eine Liste, auf der neben Datum und Uhrzeit vor allem Namen und Telefonnummern der Übungsteilnehmer/innen dokumentiert werden. Diese Liste ist 4 Wochen aufzubewahren und danach zu vernichten.
  • Bei Übungseinheiten, die außerhalb des regulären Trainingsgeländes stattfinden (z.B. Fahrradfahren) führt der Abteilungsleiter ein Schreiben des Vereinsvorsitzenden bei sich, aus dem hervorgeht, dass es sich um eine Trainingseinheit der SpVgg Sindolsheim handelt. Auch hier ist durchgehend ein Mindestabstand von 1,5m einzuhalten.
  • Jeder Übungsteilnehmer muss einen Mund-Nasen-Schutz mit sich führen, damit dieser bei Bedarf aufgesetzt werden kann.
  • Im Falle einer Verletzung müssen sowohl der/die Verletzte als auch Ersthelfer/in einen Mund-Nase-Schutz tragen.
  • Von der Teilnahme am Trainings- und Übungsbetrieb ausgeschlossen sind Personen,
  1. die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person weniger als 14 Tage vergangen sind.
  2. die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.
  • Alle Sportler/innen, auch insbesondere die, die zu einer der Risikogruppen (mit akuten Krankheiten, Vorerkrankungen oder sonstigen Beeinträchtigungen) gehören, nehmen auf eigene Verantwortung am Training teil.
  • Den Anweisungen des/der Verantwortlichen ist Folge zu leisten.

 

Sindolsheim, 01.06.2020

 

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